Information

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Kündigungsbestimmungen:


Der Austritt aus der Spielgruppe kann nach Absprache mit der Spielgruppenleiterin unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende Quartal erfolgen (Oktober, Januar, April). Erfolgt der Austritt früher, so ist der Betrag für die laufende Periode noch zu bezahlen.


Erfolgt der Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe ist eine Umtriebsentschädigung von 50.- Fr. zu entrichten.




Versicherung:


Die Kinder sind nicht durch die Spielgruppe versichert. Die Unfall-, und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.




Ferien:


Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Stadt Winterthur. In dieser Zeit findet keine Spielgruppe statt. (www.stadtwinterthur.ch)





Mitgliedschaft:


Wir verfügen über das Qualitätslabel SSLV